
Aufgaben: (Art. 45-47 des Protokolls (Nr. 18) über die Statuten des ESZB und der EZB) Der Erweiterte Rat nimmt die Aufgaben wahr, die aufgrund der für einen oder mehrere EU-Mitgliedstaaten geltenden Ausnahmeregelung in der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion noch durchzuführen sind. Er wirkt auch mit bei der Wahrnehmung der beraten...
Gefunden auf
https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A
Keine exakte Übereinkunft gefunden.